Text / Diakonie Schweiz

Diakonie Schweiz legt erstmals detaillierte Erhebung zum Diakonat vor
Das Berufsbild der Sozialdiakonie hat sich deutlich entwickelt, die Anstellungsbedingungen kommen dem aber nicht nach. Zudem besteht Nachwuchsmangel. Insgesamt ist die Situation des Diakonats sehr divergent, lautet das Ergebnis einer aktuellen Umfrage unter 17 Deutschschweizer Kantonalkirchen.

Die Deutschschweizer Kirchen haben sich in den 1990er Jahren in der «Übereinkunft sozial-diakonische Dienste» zusammengeschlossen, die gemeinsame Standards für das Diakonat und dessen Ausbildung definiert. Mit einer Umfrage unter den Kirchen hat die Diakonie Schweiz nun den Stand der Dinge des Diakonats abgebildet. Bereits 2013 wurde erstmals eine solche Erhebung durchgeführt. Die aktuelle vom vergangenen Jahr aktualisiert und verfeinert die Datenlage. Alle 17 involvierten Kirchen beteiligten sich.

Die Situation des Diakonats ist sehr divergent, lautet die Quintessenz der Erhebung. Die Kantonalkirchen haben die Sachfragen je eigenständig geregelt. Jede Kantonalkirche ist ein Sonderfall; es bestehen vielfältige unterschiedliche Ausgestaltungen der Sozialdiakonie in den Kantonalkirchen.

Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone sind unterschiedlich verortet. In einigen Kirchen sind sie mit Wohnsitzpflicht in der ordinierten Gemeindeleitung, in anderen Kirchen ohne besondere Rechte praktisch auf sich allein gestellt. Gleichzeitig ist in den letzten Jahren mit einer grösseren Institutionalisierung eine Stärkung des sozialdiakonischen Wirkens festzustellen.
2018 gab es 681 sozialdiakonische Anstellungsverhältnisse in der Deutschschweiz, eine Zunahme von 3 Prozent gegenüber 2013. Rund 150 Personen sind 56 Jahre und älter, in den kommenden zehn Jahren werden in der Deutschschweiz also pro Jahr rund 15 altersbedingte Neubesetzungen notwendig.

Das Berufsbild der Sozialdiakonie hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich entwickelt und ausdifferenziert. In den kantonalen Ämterordnungen ist dies meist mitvollzogen worden, in den Anstellungsbedingungen jedoch nicht. So besteht in den meisten Kantonalkirchen eine beachtliche Lohndifferenz zwischen Sozialdiakonie und Pfarramt.
Die Deutschschweizer Kantonalkirchen haben einen einheitlichen Mindeststandard für die Ausbildung in der Sozialdiakonie unterzeichnet. Nur wenige orientieren sich jedoch ausschliesslich an diesem Standard. Einige Kirchen fordern einen Abschluss, der die Mindeststandards übersteigt, anderen genügt gar weniger, teilweise werden alternative Ausbildungen anerkannt.

Die nun vorgelegte Erhebung fasst die Ergebnisse thesenartig zusammen. Die Plenarversammlung am 27. Mai diskutiert, wie mit den Herausforderungen rund um gemeinsame Ausbildungs- und Berufsstandards der Sozialdiakonie in der Schweiz umgegangen werden soll.

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