Text / Diakonie Schweiz

Zehn Jahre Behindertenrechtskonvention kein Anlass für grosse Feier
Mit dem Bundesteilhabegesetz habe die deutsche Bundesregierung einen Schritt in die richtige Richtung gemacht, sagt die Diakonie Deutschland. Eine inklusive Gesellschaft sei damit aber noch nicht erreicht.

Vor zehn Jahren trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Nach wie vor fehlten jedoch beherzte und konsequente Massnahmen, um Teilhabe an Arbeit und Bildung für alle Menschen sicherzustellen, so die Diakonie in einer Presseaussendung. Auch bei der Mobilität und bei den Möglichkeiten des barrierefreien, selbständigen Wohnens bestünden noch erhebliche Defizite. Ausserdem müsse darauf geachtet werden, dass nicht durch komplizierte Gesetze und Regelungen zusätzliche Barrieren geschaffen würden. Menschen mit Behinderungen müssten sich über ihre Ansprüche und Reche einfach informieren können.

Ein grosser Nachholbedarf besteht laut Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, in Schule und Ausbildung. Es sei nach wie vor nicht selbstverständlich, dass Menschen mit Behinderung eine Ausbildung machen und auch mit einer Hör-, Seh- oder Gehbehinderung problemlos überall teilhaben könnten.

Eine grosse Enttäuschung sei die stockende Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Unterschiedliche Zuständigkeiten und gesetzliche Regelungen für Kinder mit und ohne Behinderung und ihre Familien in den verschiedenen Sozialgesetzbüchern seien für die schwierige Situation von Familien mit verantwortlich.

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