Text / Diakonie Schweiz

Rassendiskriminierung geschieht bei der Arbeit
Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung der Rassendiskriminierung am 21. März erinnerte die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR daran, dass Rassendiskriminierung meistens im Alltag geschieht.

Die meisten Fälle von Diskriminierung geschehen demnach in der Arbeitswelt (50%), gefolgt vom öffentlichen Raum (25%), der Schule (19%), der Wohnungssuche (10%) und der Freizeitbeschäftigung (7%). Die im Februar 2019 vom Bundesamt für Statistik BFS veröffentliche Erhebung Zusammenleben in der Schweiz bestätige die Beobachtungen von Beratungsstellen, stellt die EKR in einer Medienmitteilung fest.

Rassendiskriminierung sei kein abstraktes Konzept, sondern eine alltäglich erlebte Realität. Arbeitgebende müssten deshalb dafür sorgen, dass sich bei der Anstellung und im Arbeitsalltag alle der Pflicht der Nichtdiskriminierung bewusst seien, so die EKR. Schulen müssten ein Ort sein, wo der Respekt gegenüber den anderen gelehrt und jede Form von Ablehnung und Mobbing bekämpft werde. Akteure auf dem Immobilienmarkt müssten gewährleisten, dass der Zugang zum Wohnungsmarkt nicht aufgrund von rassistischen Vorurteilen blockiert werde.

Letztlich liege es in der Verantwortung aller, eine klare Haltung des Respekts gegenüber den andern einzunehmen. Die Bekämpfung von Rassismus gehe alle an. Rassismus lebe oft vom Schweigen und von der Angst, deutlich Stellung dagegen zu beziehen. In einer Gesellschaft, die den Respekt und die Rechte aller Menschen verteidige, sei er hingegen seltener anzutreffen.

Rund 60 Prozent der in der Erhebung Befragten betrachten laut EKR Rassismus als aktuelles gesellschaftliches Problem. Dieses Bewusstsein sei positiv zu werten. Jede vierte Person sei zudem der Ansicht, dass jeder einzelne bei der Bekämpfung von Rassismus mehr tun sollte.

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